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AGB

1. Umfang der Leistungen
1.1 Für den Umfang der Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Gibt es keinen schriftlichen Vertrag, so ist die Auftragsbestätigung von Matthias Schäfer oder falls eine solche nicht abgegeben wurde, der vom Auftraggeber unterschriebene Kostenvoranschlag von Matthias Schäfer bindend.
1.2 Matthias Schäfer ist berechtigt, übernommene Verpflichtungen durch Dritte erfüllen zu lassen.
1.3 An allen von Matthias Schäfer vorgelegten oder produzierten Unterlagen wird das Eigentum und Urheberrecht uneingeschränkt vorbehalten. Alle Materialien und Unterlagen sind, falls der Auftrag nicht erteilt wird, unverzüglich zurückzugeben.
1.4 An Angebote hält sich Matthias Schäfer zur Annahme für 14 Tage gebunden.

2. Preise
2.1 Sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird, ist der bei Eingang der Auftragsbestätigung festgelegte Kostenvoranschlag von Matthias Schäfer bindend.
2.2 Alle Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

3. Schutzrechte
3.1 Ohne ausdrücklich anderslautende Regelung bleiben alle Urheberrechte oder sonstigen Befugnisse zur Veröffentlichung, Verfielfältigung und Verwertung einschließlich aller Rechtspositionen an Ideen, Entwürfen und Produktionen und sonstigen gewerblichen Schutzrechten von Matthias Schäfer auch nach Zahlung der Vergütung bei Matthias Schäfer.
3.2 Die vorgenannten Rechte darf der Auftraggeber, soweit sie ihm übertragen oder in Teilen oder Ausschnitten zur Verfügung gestellt werden, nur in dem Umfang und so verwenden, wie es durch den in Aussicht genommenen Verwendungszweck zeitlich, örtlich und personell schriftlich fixiert ist.

4. Zahlungsbedingungen
4.1 Zahlungen sind mit Erhalt der Rechnung sofort ohne Abzug an Matthias Schäfer zu leisten. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme des Werkes in Verzug, so wird die Gegenleistung ebenfalls mit Rechnungsstellung fällig.

5. Fristen
5.1 Die von Matthias Schäfer zugesagten Fristen gelten als eingehalten, wenn die Leistungen innerhalb der vereinbarten Frist zur Übergabe angeboten werden.
5.2 Beruht die Nichteinhaltung von Fristen für Leistungen von Matthias Schäfer auf Umständen, die von Matthias Schäfer nicht zu vertreten sind, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten oder Verzögerungen bei Zulieferern, so wird die Frist angemessen verlängert.
5.3 Zum Ersatz eines Verzugsschadens ist Matthias Schäfer nur verpflichtet, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen ist. Ein Verzugsschaden ist auf 10% des Auftragsrechnungswertes begrenzt. Das Recht des Auftragsgebers zum Rücktritt setzt den fruchtlosen Ablauf einer Nachfrist von 4 Wochen voraus.

6. Erfüllungsort / Gefahrübergang
6.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Matthias Schäfer.
6.2 Die Leistungs- und Preisgefahr gehen mit Absendung der Ware auf den Auftraggeber über.

7. Schweigepflicht
7.1 Matthias Schäfer verpflichtet sich, über sämtliche ihr bekannt werdenden Geschäftsvorgänge des Auftraggebers gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, soweit diese Einzelheiten ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind. Matthias Schäfer wird allen unterbeauftragten Dritten eine gleiche Verpflichtung auferlegen.

8. Gewährleistung/ Schadensersatz
8.1 Nach Präsentation und Abnahme einer Produktion sind Mängelfeststellungen ausgeschlossen. Reklamationen müssen schriftlich spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung ausgesprochen werden. Bei Versäumung dieser Frist sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
8.2 Gewährleistungsrechte erlöschen, wenn die gelieferte Ware verändert oder unsachgemäß behandelt wird.
8.3 Der Auftraggeber trägt das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung. Er übernimmt, wenn nicht Matthias Schäfer dazu schriftlich beauftragt ist, deren Prüfung. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf denkbare Verstöße gegen Vorschriften des Wettbewerbrechtes, des Urheberrechtes und anderer Wettbewerbsgesetze. Matthias Schäfer ist verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern Matthias Schäfer diese bei der Vorbereitung bekannt werden.
8.4 In keinem Fall haftet Matthias Schäfer wegen der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Matthias Schäfer haftet auch nicht für die patent-, muster-, urheber- und warenzeichenrechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit, der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, Produkte usw. Der Auftraggeber übernimmt es Matthias Schäfer von allen entsprechenden Schadensersatzansprüchen freizustellen.
8.5 Matthias Schäfer haftet nur, wenn der Auftraggeber Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch Matthias Schäfer nachweist und nur bis zur Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung für das betreffende Projekt oder Teilprojekt. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.

9. Unmöglichkeit
9.1 Wird Matthias Schäfer die ihm anvertraute Leistung unmöglich, so ist der Auftraggeber berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, wenn er nachweist, daß die Unmöglichkeit auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Matthias Schäfer zurückzuführen ist. Der Schadensersatzanspruch ist der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Er kann darüber hinaus das projektbezogene Auftragsvolumen nicht überschreiten.
9.2 Sofern unvorhersehbare Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb von Matthias Schäfer erheblich einwirken, wird der Vertrag angemessen angepaßt, soweit dies Treu und Glauben entspricht. Sofern dies nicht der Fall oder für Matthias Schäfer wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht Matthias Schäfer das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Matthias Schäfer hat dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

10. Gerichtsstand / anwendbares Recht
10.1 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wiesbaden.
10.2 Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
10.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen, soweit gesetzlich zulässig, durch solche zu ersetzen, die den mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen Zweck weitestgehend erreichen.
10.4 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.


Wiesbaden, den 01.01.2010

 


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